Aufgrund der Änderungen des Waffengesetztes dürfen nur noch Tresore der Klasse 0 oder 1 oder Höher für die Aufbewahrung von Schusswaffen verwendet werden.
Es besteht ein Bestandsschutz für die alten Tresore der Klassen A und B, jedoch nur wenn diese vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes angeschafft worden sind. Massgeblich ist der Kaufbeleg.
Bitte sehen Sie von Angeboten von günstigen A/B Schränken am Markt daher ab.
In Ihrem eigenen Interesse ist die Aufbewahrung aufgrund der höheren Sicherheitsstufe eines 0/1 er Tresore oder höher empfehlenswert. Auch dürfen Sie bei Tresoren dieser Sicherheitsstufe Waffen und Munition gemeinsam aufbewahren.
Wenn Sie Interesse an einem Waffentresor haben beraten wir Sie gerne.
Das gilt ebenso für Wertschränke (Bargeld, Gold) oder feuerfeste Tresore oder Tresore für Betäubungsmittel.
Eine bundesweite Anlieferung ist kein Problem. Je nach Objektart ist ein vor Ort Termin empfehlenswert.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.