Fund in öffentlichen Bereichen:
Wenn Sie eine Waffe in der Öffentlichkeit gefunden haben melden Sie diesen Waffenfund bitte unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder kontaktieren Sie den Polizeinotruf 110 und bleiben Sie solange bei dem Fundstück bis die Polizei eingetroffen ist.
Die Polizei wird mit einem Streifenwagen zu Ihnen kommen und die gefundene Waffe dann sicherstellen.
Wichtig: Bitte lassen Sie die Fundwaffe immer an dem Ort, an dem Sie sich befindet und warten Sie bis die Polizei diese Waffe sicherstellt. Bitte berühren Sie die Waffe nicht, da Sie Spuren verwischen könnten. Eventuell wurde mit dieser Fundwaffe auch eine Straftat begangen, und Sie würden so wertvolle Hinweise vernichten. Somit lassen Sie die Waffe an dem Fundort bis die Polizei eintrifft !
Fund im befriedetem Besitz:
Finden Sie eine Waffe in Ihrem Haus, z.B. auf dem Dachboden oder bei einem Bekannten oder Familienmitglied beim Aufräumen oder Entrümpeln und befindet sich ebenso eine WBK (Waffenbesitzkarte) bei dieser Waffe handelt es sich in der Regel um eine registrierte Waffe wo Sie unter Umständen dann Eigentümer werden können, wenn das Erbverhältnis zum vormaligen Eigentümer geklärt werden kann.
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall ebenso die Polizei und diese kann durch Abfrage des Nationalen Waffenregisters in der Regel den Alteigentümer feststellen, auch wenn sich keine Waffenbesitzkarte bei der Waffe befindet.
Nach Absprache mit der Polizei kann unter Umständen auch ein Waffenhändler eine registrierte Waffe mit Genehmigung von Ihnen als Finder und der Polizei abholen.
Hier entscheidet jedoch der Einzelfall.
Und wichtig, stellen Sie sicher, dass keine Kinder oder Dritte Personen an die Waffe gehen.
Bei einem Waffenfund ist die Polizei sehr schnell vor Ort und Sie müssen hier auch nicht lange warten !