Waffensachkundekurse
für Bewacher, Waffen & Munitionssammler, Gefährdete Personen, Sportschützen, Notsignalmittelkurs mit erwerbscheinpflichtiger Signalpistolen (Kaliber 4) bieten wir hier an.
Neues Waffengesetz vom 6.7.2017 (Hinweise erhalten Sie hier)
Diese Webseite soll Ihnen helfen als Erbe oder Besitzer von Waffen grundlegene Informationen zu erhalten.
Wir haben hierzu einen Fragenkatalog entwickelt der Ihnen mit einfachen Fragen helfen soll, die notwendigen Schritte durchzuführen.
Zum Fragenkatalog gelangen Sie hier.
Dies ersetzt nicht die Beratung Ihrer waffenrechtlichen zuständigen Stelle, die je nach Bundesland das zuständige Ordnungsamt / Kreisverwaltung / Landratsamt oder Polizeidienststelle ist. (örtliche Zuständigkeit)
Wenn Sie Zweifel haben, wie Sie vorgehen sollen und sich auch bei Durchsicht dieser Webseite nicht klar sind, was Sie machen sollen, so wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Polizeidienststelle.
Im Verzeichnis der Armatix und GunBlock und TLS Systems zertifizierten Waffenhändler finden sie einen Waffenhändler in Ihrer Nähe, der Ihnen auch Erbwaffenblockiersysteme einbauen kann und Sie damit, bei entsprechender Auflage der Behörde, die behördlichen Bedingungen für die Blockierung von Schusswaffen im Erbfalle erfüllen können, sofern für Ihr Waffenmodell ein Blockiersystem lieferbar ist.
Im Mitgliederverzeichnis der im Verband der Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) finden Sie einen Büchsenmacher oder Waffenfachhändler in Ihrer Nähe.
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße Handhabung von Schusswaffen durch den Leser und auch nicht für die jursitische Vollständigkeit und komplette Richtigkeit dieser Seite.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie eine Schusswaffe Erben oder Finden so müssen Sie dies unverzüglich der Polizei oder der für Sie zuständigen Stelle melden (unvollzüglich=ohne schuldhaftes zögern)