Fragenkatalog

Sie haben eine Waffe geerbt oder treten im Name des Erben auf?

Waffe geerbt
Vertreter des Erben

Haben Sie eine WaffenSachkunde erworben?
(z.B. im Rahmen der Jagdausbildung oder als Sportschütze)

ja
nein

Haben Sie in der Verwandschaft oder Bekanntenkreis einen Sportschützen, Jäger, Waffenhändler, Waffensachverständigen , Waffensammler, oder einen Polizisten, Berufssoldaten oder einen anderen Dienstwaffenträger?

ja
nein

Kontaktieren Sie einen Waffenfachhändler für einen Hausbesuch. (kann kostenpflichtig sein)

Dieser kann dann auch die Sicherheitsübeprüfung durchführen und Sie über Erbwaffenblockierungssysteme beraten.

Zur Liste von Waffenhändlern die zertifizierte Blockierungssysteme von GunBlock einsetzen, gelangen Sie hier: Liste von Waffenfachhändlern

Zur Liste von Waffenfachhändlern des Verbandes von Büchsenmachern und Waffenfachhändlern gelangen Sie hier.

Der Waffenhändler wird die Waffe auch ordnungsgemäß verschlossen transportieren und kann diese auch in Zahlung nehmen, oder der Vernichtung zuführen.
Alternativ kann der Waffenhändler die Waffe einlagern, bis Sie mit der Behörde das weitere Vorgehen geklärt haben.

oder:

kontaktieren Sie die Polizei und bitten Sie diese, die Waffe abzuholen.
(Anmerkung; Hier kann es je nach Rechtssituation passieren , dass die Waffe eingezogen wird, ohne das Sie eine geldliche Entschädigung erhalten)

Online können wir hier keine Beratung anbieten, da nicht sichergestellt ist, daß die Waffe entladen ist, transportieren Sie die Waffe nicht! Wenn Sie eine geladene Waffe transportieren machen Sie sich strafbar und Sie gefährden sich und Dritte.

ACHTUNG:

  • BEHANDELN SIE DIE WAFFE IMMER SO ALS OB SIE GELADEN WÄRE.
  • WENN SIE NICHT IN DER LAGE SIND EINE SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG DURCHZUFÜHREN, LASSEN SIE DIES EINE SACHKUNDIGE PERSON MACHEN.
  • DAS BEDEUTET, DASS SIE MIT DER WAFFE WEDER SPIELEN, NOCH AUF MENSCHEN ODER GEGENSTÄNDE ZIELEN UND IN KEINEM FALL DEN ABZUG BETÄTIGEN.
  • EINE WAFFE IST KEIN SPIELZEUG UND SIE KÖNNEN HIERMIT MENSCHEN TÖDTEN ODER VERLETZTEN.
  • AUCH VON (SRS) SCHRECKSCHUSS REIZSTOFF UND SIGNALWAFFEN, IM VOLKSMUND SCHRECKSCHUSSWAFFEN GENANNT KANN EINE ERHEBLICHE VERLETZUNGSGEFAHR UND IN AUSNAHMEFÄLLEN AUCH TÖDLICHE GEFAHR AUSGEHEN.


Transport von Waffen:

  • Entladen in einem abgeschlossenen Behältnis, dem Zugriff während der Fahrt durch den Fahrer oder einen Mitfahrer entzogen. (z.B.Kofferraum).
  • Munition ist grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.
    Die Munition darf sich nicht in der Waffe befinden, aber im gleichen Behältnis.
  • Die Waffenbesitzkarten zu den Waffen und ein gültiger amtlicher Ausweis ist mitzuführen.
    (Reisepass oder Personalausweis)
    Wenn Sie der Erbe sind, zusätzlich ein Nachweiss (Erbschein), da die Waffenbesitzkarte ja nicht auf SIE sondern auf den verstorbenen ausgestellt ist.
  • Klären Sie den Transport sicherheitshalber mit Ihrer lokalen Ordnungsbehörde / Polizeibehörde ab und fragen Sie diese was Sie machen sollen, wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie tun.
  • Wenn Sie zu den Waffen keine passende Waffenbesitzkarte haben, ist ein Transport von erlaubsnispflichtigen Waffen grundsätzlich für Personen nicht erlaubt.
  • Wenn Sie gar keine Waffenbesitzkarte haben ebenso nicht.
  • ACHTUNG:
    Der Transport einer Schusswaffe von einem Ort zum anderen ist in Deutschland nur erlaubt,
    wenn
    1. die Schusswaffe nicht schussbereit ist,
    2. die Schusswaffe nicht zugriffsbereit ist und
    3. der Transport zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit
    erfolgt.

Siehe auch weitere Hinweise unter "Transport von Waffen"


Da Sie unter Umständen nicht selber erkennen können ob es sich um erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffen handelt, keine Waffenbesitzkarte zu diesen Waffen haben, unterlassen Sie bitte jeglichen Waffentransport, wenn Sie nicht 100% sicher sind um welche Waffen es sicht handelt und ob Ihre Papiere volsständig sind!